Mitglied werden kann jede in der Suchtprävention tätige Person, die sich aktiv an PrevNet beteiligen möchte, in suchtpräventive Zusammenhänge eines Landes oder des Bundes eingebunden ist und einer Institution angehört, die entweder in einem der beteiligten Bundesländer angesiedelt ist oder als Bundes- bzw. internationale Einrichtung fungiert.
Die genaue Auslegung dieser Kriterien liegt im Ermessen de/rs zuständigen Landeskoordinator/in/s und kann sich von Land zu Land unterscheiden.
Erstellt
01.09.05
Gabi Dobusch
Aktualisiert
17.01.06
Gabi Dobusch