Glossar · Begriff

Entwöhnungs­behandlung: Ziele und Unterstützung

Was die Entwöhnungsbehandlung von Entzug und Entgiftung unterscheidet, welche Formen es gibt, was darin passiert, wie der Antrag läuft und welche Unterstützung den Weg erleichtert.

Kurz erklärt: Entwöhnungsbehandlung

Die Entwöhnungsbehandlung, auch Suchtrehabilitation, ist die eigentliche Therapie der Abhängigkeit nach dem Entzug. Sie findet ambulant über Monate oder stationär in einer Fachklinik über mehrere Wochen statt und arbeitet an Ursachen, Alternativen und Rückfallvorbeugung. Kostenträger ist meist die Rentenversicherung; den Antrag begleitet die Suchtberatung.

Definition nach den auf dieser Seite genannten Quellen. Eine Definition ist kein Diagnosetest.

Was eine Entwöhnungs­behandlung ist

Die Entwöhnungsbehandlung ist die eigentliche Therapie einer Abhängigkeit. Während Entgiftung und qualifizierter Entzug den Körper von der Substanz befreien, arbeitet die Entwöhnung an dem, was den Konsum getragen hat: Gewohnheiten, Auslöser, Belastungen, Beziehungen, Lebensziele. Sie ist in Deutschland als medizinische Rehabilitation organisiert und wird deshalb häufig Suchtreha oder Suchtrehabilitation genannt. Ihre Ziele sind Abstinenz oder eine stabile Veränderung des Konsums, die Wiederherstellung von Gesundheit und Teilhabe und die Rückkehr in Arbeit und Alltag.

Die Behandlung gibt es für alle Substanzabhängigkeiten und für Verhaltenssüchte wie Glücksspiel- und Computerspielstörung. Sie ist kein Krankenhausaufenthalt im engeren Sinn, sondern eine therapeutische Phase mit festem Tagesprogramm, Einzel- und Gruppentherapie, Sport, Arbeitstherapie und sozialer Beratung.

Ambulant, ganztägig ambulant oder stationär

Formen der Entwöhnungsbehandlung
FormAblaufFür wen geeignet
AmbulantEin bis mehrere Termine pro Woche in einer Beratungsstelle oder Ambulanz über etwa sechs bis zwölf Monate, neben Alltag und BerufStabiles Umfeld, Arbeitsplatz, keine schweren Begleiterkrankungen, ausreichend Abstinenzfähigkeit im Alltag
Ganztägig ambulantTagsüber in einer Tagesklinik, abends und am Wochenende zu Hause, meist mehrere Wochen bis MonateMehr Struktur nötig als ambulant, aber Wohnort und Familie sollen erhalten bleiben
StationärAufenthalt in einer Fachklinik, meist acht bis sechzehn Wochen, bei Drogenabhängigkeit teils längerSchwere oder langjährige Abhängigkeit, Begleiterkrankungen, instabiles Umfeld, gescheiterte ambulante Versuche
Kombination und AdaptionStationäre Phase mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung; Adaption als Übergangsphase zur Wiedereingliederung in Arbeit und WohnenMenschen, die nach der Klinik noch Unterstützung beim Aufbau des Alltags brauchen

Welche Form passt, klärt die Beratungsstelle gemeinsam mit Ihnen und begründet sie im Antrag. Der Grund warum nicht alle stationär behandelt werden, ist nicht Sparsamkeit: Für viele ist die Behandlung im eigenen Alltag wirksamer, weil das Gelernte sofort geübt wird.

Was in der Behandlung passiert

Kern der Entwöhnung ist die Psychotherapie, meist verhaltenstherapeutisch, in Gruppen und Einzelgesprächen. Themen sind die Funktion des Konsums im eigenen Leben, der Umgang mit Craving und Risikosituationen, Rückfallprävention, Gefühlsregulation, Konflikte und Beziehungen, oft auch Traumafolgen oder andere psychische Erkrankungen. Dazu kommen Information über die Erkrankung, Sport und Bewegung, Ergo- und Arbeitstherapie, Sozialberatung zu Schulden, Wohnung und Arbeit sowie Angehörigenarbeit. In Fachkliniken ist der Tag strukturiert und die Gemeinschaft mit anderen Betroffenen ein wichtiger Teil der Behandlung.

Wer eine Entwöhnung beginnt bringt im allgemeinen die Entscheidung mit, etwas zu verändern; die Behandlung setzt diese Entscheidung voraus und stärkt sie. Sie ist kein Ort, an dem einem etwas abgenommen wird, sondern einer, an dem man mit Unterstützung arbeitet. Menschen die das zum ersten mal erleben, sind des öfteren überrascht, wie fordernd und zugleich entlastend das ist.

Antrag, Kostenträger und Wartezeit

Die Entwöhnungsbehandlung ist eine Leistung der medizinischen Rehabilitation. Kostenträger ist bei Berufstätigen und Menschen mit Rentenanwartschaft meist die Deutsche Rentenversicherung, in anderen Fällen die Krankenkasse, selten andere Träger. Der Antrag wird fast immer mit Hilfe einer Suchtberatungsstelle gestellt. Sie erstellt einen Sozialbericht, die Ärztin oder der Arzt einen Befundbericht, und beides geht mit dem Antrag an den Kostenträger. Die Bewilligung dauert in der Regel einige Wochen; dagegen kann Widerspruch eingelegt werden, wenn sie abgelehnt wird. Während der Behandlung besteht Anspruch auf Übergangsgeld oder Krankengeld, und der Arbeitsplatz ist wie bei Krankheit geschützt.

Pauschale Aussagen über Kosten oder Zuzahlungen macht PrevNet bewusst nicht, weil sie vom Kostenträger und von der persönlichen Situation abhängen. Die Beratungsstelle kennt die aktuellen Regeln und klärt alles weitere, von der Klinikwahl bis zur Frage, ob eine Wunschklinik möglich ist.

Beispiele aus dem Alltag

Beispielhafte Situationen, keine echten Personen. Ein Handwerker mit Alkoholabhängigkeit macht nach dem qualifizierten Entzug eine zwölfwöchige stationäre Entwöhnung in einer Fachklinik. Dort arbeitet er an den Situationen, in denen er früher getrunken hat, vor allem Feierabend und Stress mit Kunden, und knüpft Kontakt zu einer Selbsthilfegruppe in seiner Stadt. Nach der Klinik folgt eine ambulante Nachsorge über ein Jahr. Sein Betrieb hat ihn in der Zeit krankgemeldet geführt.

Eine Angestellte mit Glücksspielsucht wählt die ambulante Entwöhnung: wöchentliche Gruppe in der Beratungsstelle, alle zwei Wochen Einzelgespräch, parallel Schuldnerberatung und Spielersperre. Nach einem Jahr zeigt sich ob die Veränderung trägt; sie tut es, auch weil sie nie aus ihrem Alltag herausmusste. Die Frage ob stationär besser gewesen wäre, hat sich für sie nicht gestellt.

Der Weg in die Entwöhnung

Der Weg beginnt bei einer Suchtberatungsstelle. Sie klärt, welche Form passt, bereitet den Antrag vor, hilft bei der Klinikwahl und überbrückt die Wartezeit mit Gesprächen. Wer bereits in einer Entgiftung ist, kann den Antrag oft direkt von dort stellen; Kliniken mit qualifiziertem Entzug haben dafür Sozialdienste. Nach der Entwöhnung folgen Nachsorge und Selbsthilfe, die den Übergang in den Alltag sichern. Was als nächstes sinnvoll ist, ergibt sich aus dem ersten Beratungsgespräch; Kontakte stehen auf der Seite Hilfe finden.

Verwandte Begriffe und Artikel

Im Glossar: Qualifizierter Entzug, Abstinenz, Rückfall, Sucht-Selbsthilfe. Zur Glossarübersicht mit allen 20 Begriffen.

Passende Hauptartikel: Hilfe finden, Alkoholsucht, Alkoholentzug.

Quellen und Stand

  1. IQWiG, gesundheitsinformation.de: Alkohol (Entwöhnung, ambulante und stationäre Behandlung)
  2. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Suchthilfeverzeichnis (Beratungsstellen und Fachkliniken)
  3. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Süchte (Behandlungskette)

Autor: Redaktion PrevNet. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, letzte inhaltliche Prüfung durch die Redaktion am 2. Oktober 2026. Eine medizinische Fachprüfung durch externe Expertinnen oder Experten hat für diesen Artikel noch nicht stattgefunden.

Häufige Fragen

Fragen, die oft gestellt werden

Wie lange dauert eine Entwöhnungsbehandlung?

Stationär meist acht bis sechzehn Wochen, bei Drogenabhängigkeit teils länger. Ambulant etwa sechs bis zwölf Monate mit wöchentlichen Terminen. Die Dauer wird vom Kostenträger bewilligt und kann bei Bedarf verlängert werden.

Wer bezahlt die Entwöhnung?

Meist die Deutsche Rentenversicherung, sonst die Krankenkasse. Den Antrag stellen Sie mit Unterstützung einer Suchtberatungsstelle. Während der Behandlung gibt es Übergangs- oder Krankengeld. Zu Zuzahlungen und Einzelheiten berät die Beratungsstelle anhand Ihrer Situation.

Muss ich vorher entgiften?

Bei körperlicher Abhängigkeit von Alkohol, Benzodiazepinen oder Opioiden ja, weil die Entwöhnung Abstinenz voraussetzt und der Entzug ärztlich begleitet werden muss. Bei Verhaltenssüchten und Substanzen ohne gefährlichen Entzug ist eine vorherige Entgiftung nicht immer nötig.

Erfährt mein Arbeitgeber, warum ich weg bin?

Nein. Sie sind während der Behandlung arbeitsunfähig geschrieben; die Bescheinigung enthält keine Diagnose. Ob Sie den Arbeitgeber einweihen, entscheiden Sie. Viele tun es, weil Verständnis und Rückkehrgespräche den Wiedereinstieg erleichtern.

Nächster Schritt

Verstehen ist der erste Schritt. Hilfe der zweite.

Beratungsstellen, Telefon und Onlineberatung helfen weiter, wenn ein Begriff plötzlich sehr persönlich wird. Alle Angebote stammen von externen Trägern.