Glossar · Begriff

Psychosoziale Betreuung in der Suchthilfe erklärt

Was psychosoziale Betreuung umfasst, warum sie in der Substitution fest vorgesehen ist, wie sie sich von Therapie und Beratung unterscheidet und wo man sie bekommt.

Kurz erklärt: Psychosoziale Betreuung

Psychosoziale Betreuung ist die sozialarbeiterische und beratende Begleitung von Menschen mit Suchterkrankung, insbesondere in der Substitution. Sie unterstützt bei Wohnung, Arbeit, Schulden, Behörden, Gesundheit und Beziehungen und ergänzt die medizinische Behandlung. Getragen wird sie meist von Suchtberatungsstellen.

Definition nach den auf dieser Seite genannten Quellen. Eine Definition ist kein Diagnosetest.

Was psychosoziale Betreuung bedeutet

Psychosoziale Betreuung, in der Praxis oft mit PSB abgekürzt, ist die sozialarbeiterische und beratende Begleitung von Menschen mit einer Suchterkrankung. Sie kümmert sich um das, was Medizin und Psychotherapie nicht abdecken: Wohnung, Arbeit, Geld, Behörden, Beziehungen, Tagesstruktur, Gesundheit im Alltag. Die Bedeutung des Begriffs ist am engsten mit der Substitution verbunden, wo sie gesetzlich als Teil der Behandlung vorgesehen ist, aber die Idee gilt für die gesamte Suchthilfe: Eine Sucht wird nicht nur im Körper und im Kopf behandelt, sondern im Leben.

Getragen wird die psychosoziale Betreuung meist von Suchtberatungsstellen und Drogenhilfeeinrichtungen, die dafür mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeiten. Für die Betroffenen ist sie kostenlos.

Was dazugehört

Die Inhalte richten sich nach dem, was jemand braucht, und das ist bei Menschen mit langer Suchtgeschichte oft viel. Wohnen: Hilfe bei der Wohnungssuche, Vermeidung von Wohnungsverlust, Vermittlung in betreutes Wohnen. Arbeit und Einkommen: Klärung von Ansprüchen, Kontakt zu Jobcenter und Rentenversicherung, Vermittlung in Beschäftigungsangebote. Schulden: Zusammenarbeit mit Schuldnerberatungen, Unterstützung bei Verhandlungen mit Gläubigern. Gesundheit: Begleitung zu Ärzten, Unterstützung bei der Behandlung von Hepatitis, HIV oder Zahnproblemen, Erinnerung an Termine. Recht: Begleitung bei Gerichtsterminen, Kontakt zur Bewährungshilfe. Familie: Unterstützung bei Sorgerechtsfragen, Kontakt zum Jugendamt, Elternarbeit. Und immer wieder: Gespräche über Konsum, Beikonsum, Ziele und Krisen.

Wer substituiert wird hat im allgemeinen regelmäßige Termine mit einer festen Bezugsperson, deren Häufigkeit sich nach der Stabilität richtet. Menschen die lange auf der Straße gelebt haben, brauchen anfangs viel Begleitung bei scheinbar einfachen Dingen; später reichen oft monatliche Gespräche.

Die Rolle in der Substitution

Bei der Substitutionsbehandlung ist die psychosoziale Betreuung ausdrücklich vorgesehen. Der Grund warum das so geregelt ist: Das Medikament stabilisiert den Körper, aber nicht das Leben. Wer nach Jahren der Abhängigkeit zum ersten mal nicht mehr täglich Geld beschaffen muss, steht vor einer leeren Zeit, offenen Rechnungen, verlorenen Kontakten und oft vor einer Wohnungs- oder Arbeitssituation, die sich ohne Hilfe nicht ordnen lässt. Studien zeigen, dass Substitution mit begleitender Betreuung bessere Ergebnisse bringt als die reine Medikamentenausgabe: weniger Beikonsum, weniger Abbrüche, mehr soziale Stabilität.

Die Betreuung erfolgt in enger Abstimmung mit der substituierenden Praxis; wie intensiv sie sein muss, legt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der Beratungsstelle und der Patientin oder dem Patienten fest. Sie ist keine Kontrolle, sondern Unterstützung, auch wenn sie Teil des Behandlungsvertrags ist.

Abgrenzung zu Therapie und Beratung

Psychosoziale Betreuung ist keine Psychotherapie. Sie bearbeitet keine Traumata und keine Depressionen im therapeutischen Sinn, sondern vermittelt bei Bedarf in Behandlung und sorgt dafür, dass sie stattfinden kann. Sie ist auch mehr als klassische Suchtberatung: länger, praktischer, aufsuchender. Während Beratung meist in der Beratungsstelle stattfindet, begleitet psychosoziale Betreuung des öfteren zu Terminen, in Wohnungen oder auf Ämter. Die Grenzen sind fließend, und in vielen Einrichtungen leisten dieselben Fachkräfte beides. Verwandt ist das Konzept der Schadensminderung, mit dem die Betreuung das Ziel teilt, Menschen zu erreichen, die noch nicht abstinent sind.

Beispiele aus dem Alltag

Beispielhafte Situationen, keine echten Personen. Ein Mann beginnt nach Jahren der Heroinabhängigkeit eine Substitution. Seine Betreuerin in der Drogenberatungsstelle hilft ihm in den ersten Monaten, einen Personalausweis zu beantragen, ein Konto zu eröffnen, die Schulden zu ordnen und einen Platz in einer Wohngemeinschaft des Trägers zu bekommen. Nach einem Jahr zeigt sich ob die Stabilität trägt: Er arbeitet in einer Beschäftigungsmaßnahme und sieht seine Betreuerin noch alle vier Wochen.

Eine Frau in Substitution hat zwei Kinder und Kontakt zum Jugendamt. Ihre Betreuung begleitet die Hilfeplangespräche, hilft bei der Organisation von Kita und Terminen und ist die Stelle, die zwischen Praxis, Amt und Familie vermittelt. Die Frage ob die Kinder bei ihr bleiben können, hängt an genau dieser Stabilität, und die psychosoziale Betreuung ist der Teil des Hilfesystems, der sie herstellt.

Zugang zur psychosozialen Betreuung

Der Zugang läuft über die substituierende Praxis, die mit Beratungsstellen zusammenarbeitet, oder direkt über Drogen- und Suchtberatungsstellen, die das Angebot machen. Auch außerhalb der Substitution bieten viele Beratungsstellen eine längerfristige Begleitung an, etwa nach einer Entwöhnung oder in schwierigen Lebenslagen. Das DHS-Suchthilfeverzeichnis hilft bei der Suche. Wer unsicher ist, ob er ein solches Angebot braucht, kann das im ersten Beratungsgespräch klären; alles weitere, von der Häufigkeit bis zu den Inhalten, wird gemeinsam vereinbart. Was als nächstes ansteht, ergibt sich meist aus dem, was am dringendsten brennt.

Verwandte Begriffe und Artikel

Im Glossar: Substitution, Harm Reduction, Entwöhnungsbehandlung. Zur Glossarübersicht mit allen 20 Begriffen.

Passende Hauptartikel: Opioide, Hilfe finden, Heroin.

Quellen und Stand

  1. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Suchthilfeverzeichnis (Beratungsstellen mit psychosozialer Betreuung)
  2. BIÖG, drugcom.de: Drogenlexikon (Substitution und Begleitung)
  3. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Süchte (Hilfesystem)

Autor: Redaktion PrevNet. Veröffentlicht am 2. Oktober 2026, letzte inhaltliche Prüfung durch die Redaktion am 2. Oktober 2026. Eine medizinische Fachprüfung durch externe Expertinnen oder Experten hat für diesen Artikel noch nicht stattgefunden.

Häufige Fragen

Fragen, die oft gestellt werden

Ist psychosoziale Betreuung Pflicht bei Substitution?

Sie ist in den Regelungen zur Substitution als Bestandteil der Behandlung vorgesehen, soweit sie im Einzelfall erforderlich ist. Wie intensiv sie sein muss, legt die Ärztin oder der Arzt gemeinsam mit der Beratungsstelle und der Patientin oder dem Patienten fest. Bei stabilen Verläufen kann sie deutlich reduziert werden.

Was kostet psychosoziale Betreuung?

Für Betroffene nichts. Sie wird von Suchtberatungsstellen und Drogenhilfeeinrichtungen geleistet, die über Kommunen, Länder und Wohlfahrtsverbände finanziert sind.

Ist das dasselbe wie Psychotherapie?

Nein. Psychosoziale Betreuung ist Sozialarbeit und Beratung: Wohnung, Arbeit, Schulden, Behörden, Gesundheit, Alltag. Psychotherapie behandelt psychische Erkrankungen. Die Betreuung vermittelt bei Bedarf in Psychotherapie und sorgt dafür, dass die Rahmenbedingungen dafür stimmen.

Gibt es psychosoziale Betreuung auch ohne Substitution?

Ja, in ähnlicher Form. Viele Beratungsstellen bieten längerfristige Begleitung nach einer Entwöhnung, in der Nachsorge oder für Menschen in schwierigen Lebenslagen an. Fragen Sie in der Beratungsstelle nach dem passenden Angebot.

Nächster Schritt

Verstehen ist der erste Schritt. Hilfe der zweite.

Beratungsstellen, Telefon und Onlineberatung helfen weiter, wenn ein Begriff plötzlich sehr persönlich wird. Alle Angebote stammen von externen Trägern.